Arbeitsrecht für mittelständische Unternehmen
Ihr Anliegen:
Sie suchen erfahrene und zuverlässige Berater für Arbeitgeber im Arbeitsrecht in München?
Unser Angebot:
Wir sind die arbeitsrechtlichen Experten für Ihr Unternehmen und Sie als Unternehmer.
- Aktuelle Konflikte im Arbeitsrecht:
Wir unterstützen Sie in erster Linie außergerichtlich und versuchen, gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Wir streben pragmatische und schnelle Lösungen an. Mitunter ist allerdings der Gang zu Gericht erforderlich, sei es zur Positionswahrung oder aus Compliancegründen. - Arbeitsrechtliche Strategieberatung:
Gerade außerhalb von konkreten Projekten legen Sie Ihre arbeitsrechtliche Strategie für Zukunftsthemen fest. Unsere Mandanten schätzen uns in dieser Dauerberatung als „Sparring-Partner“ zum Gedankenaustausch. Wir unterstützen Ihr Unternehmen, falls Sie Spezialwissen einkaufen oder Ihre Rechtsabteilung entlasten möchten („Legal Outsourcing“). - Schulungen im Arbeitsrecht:
Wir bieten Ihrem Unternehmen erprobte Inhouse-Schulungen zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen an (z.B. Crash-Kurs Arbeitsrecht, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, variable Vergütungssysteme und Bonus).
Unser Service:
Wir vermeiden absichernde langatmige Memos, sondern beraten pragmatisch und passgenau in einer digitalen Besprechung, per E-Mail und Telefon. Wir sind offen für Ihren Wunsch nach innovativen Abrechnungsformen.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Arbeitsrecht, die wir in den vergangenen Jahren insbesondere in folgenden Themen sammeln konnten:
- Kollektive Konflikte – vom klassischen Streik und Arbeitskampfrecht bis hin zu modernen Interventionen von Gewerkschaft, Betriebsrat oder Arbeitnehmergruppen
- Wege aus der Unternehmensmitbestimmung, auch durch Einschaltung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
- Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung – von Freistellungs- und Kostenproblemen bis hin zur Optimierung der Betriebsstruktur
- Betriebsänderung, Interessenausgleich- und Sozialplan
- Begleitung von Einigungsstellen
- Reorganisation von Berichtslinien
- Optimierung von Fremdpersonaleinsatz
- Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen
- Entwicklung und Umsetzung neuer Vergütungsstrukturen
- Implementierung neuer Arbeitszeitmodelle
- Befristung von Arbeitsbedingungen
- Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte