Zugriff auf das Privatleben von Arbeitnehmern
Ihr Experte:
Dr. Stephan Vielmeier
Sie wollen als Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer belohnen, wenn sie sich auch in der Freizeit nachhaltig oder gesund verhalten? Sie haben Sorgen, dass ein solcher „Übergriff ins Privatleben“ unzulässig sein könnte?
Gerade durch die fortschreitende Digitalisierung verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit. Immer mehr Arbeitgeber wollen erreichen, dass Arbeitnehmer sich auch außerhalb der eigentlichen Arbeitsleistung genehm verhalten.
Manche Arbeitgeber wollen klimafreundliches Verhalten fördern (durch Veggie-Day in der Kantine, Zusatzurlaub bei Verzicht auf Flugreisen oder Parkplatzvorrang für E-Autos); andere Arbeitgeber wollen Mitarbeiter belohnen, die sich in der Freizeit sportlich und gesundheitsförderlich verhalten.
Viele Arbeitgeber scheuen aber solch moderne Incentivierungen, gerade auch weil es noch wenig Case Law zu den konkreten Grenzen gibt.
Nach unserer Erfahrung dürften Arbeitgeber hierzu deutlich weiter gehen, als sie dies heute tun. Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber gerne, die Möglichkeiten und Grenzen eines solchen „Zugriffs“ auf das Privatverhalten Ihrer Arbeitnehmer näher auszuloten.
Dr. Stephan Vielmeier hat zu diesem Thema am 18.02.2020 einen Vortrag vor der Rechtsanwaltskammer München gehalten.
Die Unterlagen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu; eine kurze E-Mail reicht.