* Professor Rieble unterstützt die Kanzlei als nichtanwaltlicher wissenschaftlicher Berater, insbesondere durch Gutachtenerstellung und Beantwortung schwieriger Rechtsfragen. Er führt, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Bundesgerichtshof 22.7.2020 – AnwZ (Brfg) 3/20), keine anwaltlichen Geschäfte im Außenverhältnis.