Softwareeinführung oder Industrie 4.0 in der Betriebsverfassung
Ihre Expertin:
Dr. Julia Pfrogner
Industrie 4.0 oder die Digitalisierung industrieller Arbeit und das Betriebsverfassungsgesetz mit Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, die ihrer Formulierung nach aus dem Jahre 1972 stammen - Wie passt das zusammen?
Diese Frage stellen sich Arbeitgeber und Betriebsräte vor allem bei der Einführung neuer Software wie SAP, Microsoft Office 365 etc. Insbesondere die Einführung cloudbasierter Software weckt häufig das Misstrauen des Betriebsrats (Stichwort „CLOUD Act“).
Auch automatische Updates lösen bei Betriebsräten oft die Sorge aus, Mitbestimmungsmöglichkeiten einzubüßen.
Da fast jede Software eine technische Einrichtung ist, die zumindest eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle ermöglicht (unabhängig davon, ob der Arbeitgeber sie nutzen möchte), kann der Arbeitgeber sie gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG nicht ohne Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat einsetzen. Verbesserte Funktionalität, der Druck von Kunden zur Nutzung kompatibler Systeme oder schlicht der Wunsch bei der technischen Entwicklung mit der Zeit zu gehen, können dringende Gründe für den Arbeitgeber sein, möglichst zügige, effiziente und praktikable Vereinbarungen mit dem Betriebsrat zu finden.
Gerne beraten wir Sie passgenau bei der Einführung einer neuen Software. Dabei legen wir Wert auf einen Ausgleich der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen und finden insbesondere zeitgemäße Mechanismen, die einerseits die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats angemessen berücksichtigen, andererseits aber die Betriebsparteien davor bewahren, für jedes Update die Verhandlungen neu zu eröffnen.