Schutz vor Abwerbung von Arbeitnehmern
Ihr Experte:
Dr. Stephan Vielmeier
Sie wollen als Arbeitgeber verhindern, dass ihre Fachkräfte künftig so schnell abgeworben werden? Sie haben als Personalabteilung Sorgen, dass auf Grund des Fachkräftemangels die Löhne immer weiter steigen und wollen mit Konkurrenten über Löhne sprechen? Sie fragen sich als Arbeitgeber, ob nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit Arbeitnehmern ein wirksamer Schutz sind oder eher schädlich?
Unbekannt ist indes vielen Arbeitgebern, dass erhebliche rechtliche Risiken bestehen bei solchen Beschränkungen. Sogenannte Sperrabreden sind nach deutschem Recht unwirksam, es drohen sogar Kartellverstöße. Nachvertragliches Wettbewerbsverbote hingegen kosten den Arbeitgeber gutes Geld, die sogenannte Karenzentschädigung – und zwar auch, wenn er keinen Bedarf mehr am Wettbewerbsverbot hat. Deshalb sollten alle Schutzmechanismen nur gut dosiert und mit Verstand eingesetzt werden.
Wir haben bewährte Konzepte, mit denen Sie einen Abgang Ihrer Mitarbeiter erschweren können. In erster Linie geht es hierbei um HR-Themen; aber auch die richtige Kombination von arbeitsrechtlichen Instrumenten wie Kündigungsfristen, Wettbewerbsverboten und Kundenschutzklauseln kann wirksamen Schutz gewährleisten.
Dr. Stephan Vielmeier hat zu diesem Thema im Februar 2019 einen Vortrag vor der Rechtsanwaltskammer München gehalten. Die Unterlagen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu; eine kurze E-Mail reicht.
Dr. Stephan Vielmeier hat dem Branchenmagazin „Personalwirtschaft“ ein ausführliches Interview gegeben, das im März-Heft 2020 erscheinen wird. Die Unterlagen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu; eine kurze E-Mail reicht.