EuGH-Urteil C-55/18 zur Arbeitszeiterfassung
Ihre Experten:
Dr. Stephan Vielmeier
Prof. Dr. Volker Rieble
Sie wollen wissen, was der Europäische Gerichtshof zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung geurteilt hat und was die Auswirkungen im Arbeitsrecht für Ihr Unternehmen sind?
Wir bieten unseren Mandanten ein strukturiertes Konzept zum „Ob“ und „Wie“ einer Arbeitszeiterfassung an, das folgende Elemente beinhaltet
I.) Herausforderung Arbeitszeiterfassung
- Neue Rechtslage nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
- Aktuelle Rechtsprechung einiger deutscher Arbeitsgerichte
- IST-Lage in Ihrem Unternahmen
II.) Prämissen für ein zukünftiges Konzept
- Wegen der Rechtsrisiken soll eine Arbeitszeiterfassung eingeführt werden, auch wenn nicht klar ist, ob, wann und in welcher Rechtstechnik sie letztlich umgesetzt wird und welchen Inhalt sie genau hat. Sie müssen also mit Prämissen arbeiten, wie eine künftige Regelung aussehen könnte.
- Wir beraten Sie zu sinnvollen Prämissen
III.) Mögliches Konzept für eine Arbeitszeiterfassung
- Abgestimmt nach den Prämissen und zugeschnitten auf ihre konkreten Verhältnisse vor Ort
- Wer erfasst?
- Einheitlich oder unterschiedlich?
- Digital oder analog?
- Für wen? Welche Ausnahmen?
- Welche Software?
- …
IV.) Nächste Schritte
- Welche Entscheidungen sind intern notwendig?
- Wann und in welchem Umfang wird der Betriebsrat beteiligt?
- Wann werden Vorgesetzte und Mitarbeiter geschult?
- …
Wir haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur umstrittenen Frage beraten, ob und wie das Urteil des EuGH vom 14.5.2019 zur Arbeitszeiterfassung (C-55/18 „Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) / Deutsche Bank SAE“) in nationales Recht umzusetzen ist.
Zum Inhalt des vertraulichen Gutachtens geben wir keine Auskunft. Gerne sprechen wir aber zu Folgefragen.
Wir in den Medien:
Die Unterlagen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu; eine kurze