Der Anwalt für Ihren Aufhebungsvertrag
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen den Entwurf eines Aufhebungsvertrags vorgelegt? Sie suchen einen Anwalt für Aufhebungsverträge, der den Vorschlag mit Ihnen prüft? Oder Sie wollen umgekehrt bei Ihrem Arbeitgeber ausscheiden und suchen einen Anwalt, der Sie beim Aufhebungsvertrag begleitet?
Bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags muss auf technische und wirtschaftliche Fragen geachtet werden. Ist die angebotene Abfindung marktüblich, gar großzügig oder schlägt Ihnen Ihr Arbeitgeber nur eine niedrige Abfindung vor. Welche Bedeutung haben eine widerrufliche Freistellung oder unwiderrufliche Freistellung? Gibt es weitere Vergütungskomponenten? Haben Sie etwa wegen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots Anspruch auf die Zahlung einer Karenzentschädigung? Ist diese berücksichtigt? Was sagt Ihr Vertrag über die Berechnung der variablen Vergütung aus?
Ein erfahrener Anwalt für Aufhebungsverträge prüft Ihren Vertrag und den Aufhebungsvertrag und kann Ihnen vor allem sagen, welches Angebot marktüblich ist.
- Wir bieten Ihnen ein geschultes Auge, das Sie auf Fallstricke, Verbesserungspotential und den Marktstandard hinweist.
- Wir haben kurzfristigen Kapazitäten für eine zeitnahe Verhandlung und Abschluss Ihres Aufhebungsvertrags.
- Wir beraten Sie bei der Verhandlung Ihres Aufhebungsvertrags nach unserem bewährten 7-Punkte-Programm.
- Unsere Beratung beinhaltet stets ein ausführliches Strategiegespräch, einen persönlichen Leitfaden mit Hintergrundwissen sowie die Erstellung eines „Wunschvergleiches“.
- Wir prüfen und kommentieren den Aufhebungsvertrag im Paket „Arbeitsvertrag Klassik“ zum Festpreis.
Wir sind Ihre Anwälte für Aufhebungsverträge in München
Aber auch in technischer Hinsicht brauchen Sie für die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags Spezialisten. So ist die Verhandlung in vielen Fällen zeitkritisch, weil sich das Zeitfenster entweder für Sie oder den Arbeitgeber schließt. Achten Sie also darauf, dass Ihr Anwalt für einen Aufhebungsvertrag in München auch kurzfristig ausreichend Kapazitäten für Sie bereitstellen kann.
Ein Aufhebungsvertrag beendet ihr Arbeitsverhältnis. Beachten Sie deshalb etwaige sozialversicherungsrechtliche Folgen, beispielsweise eine mögliche Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Durch eine geschickte Gestaltung können wir das Risiko zumindest reduzieren.
Haben Sie sich gefragt, was der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag ist? Der Arbeitsvertrag beendet selbst Ihren Arbeitsvertrag, während der Abwicklungsvertrag ein bereits gekündigtes Arbeitsverhältnis abwickelt. Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag haben viele Gemeinsamkeiten, sie unterscheiden sich aber beispielweise in ihren sozialversicherungsrechtlichen Folgen.
Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag. Er kann und muss deshalb oft vergleichbar detailliert sein, wie Ihr Arbeitsvertrag – weil er eine Vielzahl an möglichen Streitpunkten sicher regeln soll. Ziel muss sein: nach dem Aufhebungsvertrag darf kein Folgestreit entstehen, alles muss geregelt sein. Nicht selten hat ein gut gemachter Aufhebungsvertrag deshalb 10 und mehr Seiten – je nach Komplexität des Falles. Hierbei unterstützen wir Sie als erfahrene Anwälte für Aufhebungsverträge in München.