Die Künstliche Intelligenz (KI) als unterstützendes Arbeitsmittel für Arbeitnehmer ist inzwischen in vielen Unternehmen angekommen. KI kann aber auch zur Unterstützung des Arbeitgebers eingesetzt werden oder den Arbeitgeber in einzelnen Bereichen sogar ganz ersetzen. Zu denken ist beispielsweise automatisierte Weisungen durch die KI an die Arbeitnehmer oder der Einsatz von KI zu Einstellungs- und Kündigungsentscheidungen. Auch die Erstellung von Arbeitszeugnissen beispielsweise über ChatGPT funktioniert bereits erstaunlich gut.
Der Einsatz von KI anstatt des Arbeitgebers birgt das Risiko, dass persönliche Daten von Arbeitnehmern abfließen. Sofern die Datenverarbeitung durch die KI nicht für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist, also kein milderes gleich geeignetes Mittel verfügbar ist, bedarf es einer Einwilligung der betroffenen Arbeitnehmer zur Datenverarbeitung. Für eine wirksame Einwilligung muss der Arbeitnehmer jedoch transparent über die Art und Weise informieren, wie personenbezogene Daten erfasst, analysiert und verwendet werden.
Das Profiling durch Einsatz von KI bei Einstellungs- und Kündigungsentscheidungen birgt das Risiko von diskriminierenden Entscheidungen oder der Verfestigung von diskriminierenden Strukturen. Es ist sicherzustellen, dass die Profiling-Algorithmen transparent, nachvollziehbar und fair sind. Die Überprüfung und Letztentscheidung sollte immer beim Arbeitgeber bleiben. In Betrieben mit Betriebsrat sind zudem die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu wahren (insbes. §§ 92 ff., § 99, §§ 102 f. BetrVG).